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Verbrennung - Schfgm. Kay Hoffmann

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Kay Hoffmann
Schornsteinfegermeister
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Für das sichere Betreiben von Feuerstätten ist ausreichend Verbrennungsluft erforderlich und der
gemeinsamer Betrieb von Feuerstätten von Feuerstätten und Lüftungsgeräten und Luft absaugenden Einrichtungen darf die Abgasabführung nicht beeinträchtigen!
Hinweismann
Merkblätter Feuerstätten & Abluftgeräte

🔥 Ausreichend Verbrennungsluft für Feuerstätten

Warum ist Verbrennungsluft wichtig?

  • Jede Feuerstätte (z. B. Kaminofen) benötigt Luft für die Verbrennung.
  • Ohne ausreichende Frischluft kann es zu Störungen oder sogar zu gefährlicher Kohlenmonoxid-Bildung kommen.

Wie gelangt die Luft ins Haus?

  • Durch kleine Undichtigkeiten in der Gebäudehülle (z. B. Fugen, Ritzen).
  • Über eingebaute Lüftungselemente in den Außenwänden.

Wovon hängt der Luftbedarf ab?

  • Vom Gerät selbst (jede Feuerstätte hat einen bestimmten Verbrennungsluftbedarf).
  • Von der Dichtheit des Gebäudes.
  • Von vorhandenen Luftdurchlässen.

Prüfung und Berechnung

Ob genügend Frischluft vorhanden ist, wird nach einer Norm berechnet (DIN 1949-6). Diese Berechnung stellt sicher, dass die Feuerstätte zuverlässig und sicher betrieben werden kann.

⚠️Wichtiger Hinweis:
Lassen Sie die Frischluftversorgung immer von einem Fachmann (z. B. Kaminbauer, Heizungsbauer oder Schornsteinfeger) prüfen, bevor Sie Ihre Feuerstätte in Betrieb nehmen!

💨 Keine Beeinträchtigung des Raumdrucks durch Abluftgeräte!

Warum ist das wichtig?

  • Geräte wie Dunstabzugshauben, Abluftventilatoren oder Abluft-Wäschetrockner saugen Luft aus dem Raum ab.
  • Dadurch kann ein Unterdruck entstehen.
  • Wenn gleichzeitig ein Ofen oder eine andere Feuerstätte läuft, kann Rauch oder gefährliches Kohlenmonoxid zurück in den Raum gesogen werden.

Welche Geräte sind u.a. betroffen?

  • Dunstabzugshauben (mit Abluft nach außen)
  • Abluftventilatoren (z. B. im Bad oder WC)
  • Abluft-Wäschetrockner

Wie lässt sich das Problem vermeiden?

  • Nur Geräte mit Umluftbetrieb verwenden, wenn im gleichen Raum oder Raumverbund eine Feuerstätte steht.
  • Zustrom von Frischluft sicherstellen (z. B. über Lüftungselemente).
  • Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen einsetzen, wie z. B. Fensterkontaktschalter mit allgemein bauaufsichtlicher Zulassung.
  • Im Zweifel: Abstimmung mit dem Schornsteinfeger.
⚠️Wichtiger Hinweis:
Die gleichzeitige Nutzung von Feuerstätte und Abluftgeräten darf nur erfolgen, wenn eine ausreichende Frischluftzufuhr sichergestellt ist und kein gefährlicher Unterdruck erzeugt wird. Lassen Sie dies unbedingt von einem Fachmann prüfen! Verantwortlich ist der Errichter der Anlage. Dies kann auch ein Küchenstudio sein, wenn eine Dunstabzugshaube nachträglich installliert wird. Ihr bevöllmächtigter Bezirksschornsteinfeger prüft die Sachlage vor Inbetriebnahme und bei der Feuerstättenschau.
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